Elektro Befund
WIE WIR SIE SCHÜTZEN KÖNNEN
Die Technik entwickelt sich rasend schnell, weswegen veraltete Anlagen in regelmäßigen Abständen einer genauen Kontrolle bedürfen. Am Beispiel einer neu gekauften Waschmaschine würde dies bedeuten, dass der bereits vorhandene FI-Schalter des Hauses/ der Wohnung nicht mehr adäquat sein könnte und die elektrische Sicherheit in diesem Falle nicht vollständig gegeben wäre.
Wussten Sie, dass das Elektrotechnikgesetz (ETG) vorschreibt, dass Betreiber von elektrischen Anlagen (z.B.: Eigentümer, Pächter, Mieter, etc.) bei wesentlichen Anlagenänderungen oder -erweiterungen verpflichtet sind, einen E-Befund (Prüfbefund) machen zu lassen. Des Weiteren hält das Mietrechtgesetz (MRG) fest, dass sich Eigentümer vor der Vermietung eines Mietobjektes von dem einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage zu vergewissern haben.